▪ Sie haben einen Anhörungsbogen oder eine Ladung der Polizei
erhalten?
▪ Ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift wurde zugestellt?
▪ Bei Ihnen wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt?
▪ Ein Untersuchungshaftbefehl soll vollstreckt werden?

In keinem Fall sollten Sie mit Strafverfolgungsbehörden unbedacht in Dialog treten. Es besteht ein strukturelles Ungleichgewicht zwischen Staat und Beschuldigtem. Sie kennen nicht die Beweislage und haben keine Aktenkenntnis. Dies ist jedoch die Grundlage effektiver Verteidigung gegen Tatvorwürfe. Ohne Aktenkenntnis ist eine wirksame Verteidigung nicht möglich.
Was einmal gesagt wurde, bekommt auch ein Verteidiger später nicht mehr aus den Akten. Eine einmal getätigte Aussage entfaltet eine erhebliche Prägewirkung für das gesamte Verfahren. Die Gefahr einer negativen Weichenstellung durch eine unbedachte Aussage ohne anwaltliche Verteidigung ist daher groß.




Reden oder Schweigen?
„Höre. Sehe. Schweige."
Rede- Mit einem Fachanwalt für Strafdelikte.
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