Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich Sie in allen Bereichen des Strafrechts – sowohl als Wahlverteidiger als auch als Pflichtverteidiger. Unabhängig vom Tatvorwurf steht eine strategische, diskrete und konsequente Wahrnehmung Ihrer Rechte im Mittelpunkt.





"Strafverteidigung bedeutet der Staatsgewalt das Recht
entgegenzusetzen. Gute Strafverteidigung bedeutet das Recht gegen den Staat durchzusetzen."
Der erste Schritt ist das persönliche Gespräch. Kontaktieren Sie mich frühzeitig.