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Straf- & Pflichtverteidigung


Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich Sie in allen Bereichen des Strafrechts – sowohl als Wahlverteidiger als auch als Pflichtverteidiger. Unabhängig vom Tatvorwurf steht eine strategische, diskrete und konsequente Wahrnehmung Ihrer Rechte im Mittelpunkt.

Schwerpunkte & Strafdelikte


  • Vergewaltigung
  • Sexueller Missbrauch
  • Sexueller Übergriff
  • Besitz von Kinder und Jugendpornografie
  • Totschlag
  • Mord
  • Fahrlässige Tötung
  • Körperverletzung
  • Nötigung
  • Bedrohung
  • Nachstellung
  • Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs
  • Brandstiftungsdelikte
  • Verstöße gegen das Waffengesetz
  • BtM Delikte
  • Diebstahl
  • Raub
  • Betrug
  • Untreue
  • Erpressung
  • Hehlerei
  • Geldwäsche
  • Sachbeschädigung
  • Steuerstrafrecht
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Beleidigung
  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
  • Üble Nachrede
  • Verleumdung
  • Amtsanmaßung
  • Amtsdelikte
  • Urkundendelikte
  • Volksverhetzung
  • Aussagedelikte
  • Falsche Verdächtigung
  • Delikte gegen den Rechtsstaat
  • Vortäuschen einer Straftat

"Strafverteidigung bedeutet der Staatsgewalt das Recht

entgegenzusetzen. Gute Strafverteidigung bedeutet das Recht gegen den Staat durchzusetzen."

Der erste Schritt ist das persönliche Gespräch. Kontaktieren Sie mich frühzeitig.